Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

 

Synchronverband e.V. – Die Gilde
Hohenzollerndamm 150
14199 Berlin

Telefon: +49 (0)30 897 367 11

E-Mail: info(at)synchronverband(dot)de

Vorstand:
Gerrit Schmidt-Foß, Katharina Dörr und Änne Troester

Registergericht:
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Vereinsregisternummer: 30739 B

StNr. 27/620/60466 Finanzamt für Körperschaften I, Berlin

Presseanfragen:
Michaela Niemeyer
mail@michaelaniemeyer.de
www.michaelaniemeyer.de

Nutzungshinweise

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb sowie an der Veranstaltung „Deutscher
Synchronpreis“ des Synchronverband e.V. – Die Gilde.

  • 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Einreichung von Beiträgen zum
    Wettbewerb sowie für Ticketbestellungen zur Veranstaltung „Deutscher Synchronpreis“.
    Andere allgemeine Geschäftsbedingungen haben nur Geltung, wenn dies ausdrücklich im Einzelfall
    schriftlich vereinbart wurde.
  • Einreichung eines Beitrags zum Wettbewerb „Deutscher Synchronpreis“
  • 2.1. Einreicher Teilnahmeberechtigt sind alle in Deutschland ansässigen Filmproduzenten, Synchronstudios, Verleiher,
    TV-Sender, Personen und Unternehmen, die in der Synchronbranche tätig sind.
  • 2.2. Entrichtung der Einreichungsgebühr Für jeden Beitrag ist eine Einreichungsgebühr im Voraus zu bezahlen. Einsendungen, zu denen
    keine Vorauszahlung geleistet wurde, werden nicht berücksichtigt. Erst nach Zahlungseingang ist ein
    Beitrag formell vollständig eingereicht. Der Einreicher erhält nach Eingang der
    Einreichungsgebühr eine bestätigende Rechnung.Die Einreichungsgebühr kann nach Einsenden des Beitrags nicht erstattet werden.
  • 2.3. Widerruf der Einreichung Einreichungen können bis 4 Wochen nach Einsendungsschluss schriftlich widerrufen werden. Die
    Einreichungsgebühr kann auch in diesem Fall nicht erstattet werden.
  • 2.4. Zustimmung des Lizenzinhabers Der Einreicher ist insbesondere dazu verpflichtet, eine ggf. notwendige Zustimmung des Lizenzinhabers zur
    Teilnahme des Beitrags beim Wettbewerb einzuholen. Dies hat vor Einsendung des Beitrags zu erfolgen.
  • 2.5. Haftung des Synchronverbands gegenüber Dritten Der Einreicher versichert, dass die von ihm übermittelten und zum Wettbewerb eingereichten Beiträge
    nicht gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen und
    dass der Einreicher die für die Teilnahme des Beitrags beim Wettbewerb notwendigen Rechte innehat.
    Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegenüber Dritten oder möglicher
    Rechteverletzungen.
  • 2.6. Nominierung; Entscheidung der Jury Die Teilnahme am Wettbewerb berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme an der Preisverleihung.Die Preisvergabe hängt allein vom unparteiischen Urteil der Jury ab. Die Entscheidung der Jury ist
    endgültig und unanfechtbar. Das Ergebnis der Entscheidung bleibt bis zur Preisverleihung
    geheim.
  • 2.7. Veröffentlichung der Gewinner und Finalisten Die Gewinner und Finalisten werden im Zusammenhang mit der Preisverleihung veröffentlicht. Die
    Gewinner werden mit einer Trophäe ausgezeichnet.
  • Ticketbestellung zur Veranstaltung „Deutscher Synchronpreis“
  • 3.1. Vertragsschluss Es wird ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kartenerwerber geschlossen und
    sämtliche Ansprüche (Erfüllungs- und Sekundäransprüche) sind nur zwischen
    diesen beiden Vertragsparteien geltend zu machen.Mit dem Erwerb der Karten bestätigt der Erwerber, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen
    des Veranstalters zuvor gelesen hat und diesen zustimmt.Berechtigt zum Vertragsschluss sind nur voll Geschäftsfähige; wer eine Bestellung auslöst,
    versichert dies zugleich.Mit Anklicken des Feldes für die Zustimmung zu den AGBs und “Bestellung abschicken“ wird
    das Angebot für die entsprechende Veranstaltung rechtswirksam angenommen und es kommt ein
    rechtswirksamer Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Besteller zustande.Der Kunde ist damit zur Zahlung und Abnahme der Karten verpflichtet. Die Tickets werden erst nach vollständiger
    Zahlung an den Kunden versandt. Mit Erhalt der Karten geht das Eigentum der Tickets vom Veranstalter an
    den Kunden über. Nur die Vorlage der Originaltickets berechtigt zum Einlass in die Veranstaltung.
    Personalisierte Tickets sind nicht übertragbar. Sind die Tickets personalisiert, hat nur die
    namentlich auf dem Ticket ausgewiesene Person die Berechtigung zum Einlass in die Veranstaltung.
    Ersatztickets werden nicht ausgestellt. Bei Verlust der Tickets erfolgt keine Rückerstattung.Die jeweilige Ticketmenge pro Kunde ist limitiert.Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets ist untersagt.
  • 3.2. Rücktrittsrecht und auflösende Bedingung Der Synchronverband e.V. – Die Gilde ist berechtigt, eine Ticketbestellung des Kunden zu stornieren
    (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Synchronverband e.V. – Die Gilde
    aufgestellte spezifische Bedingungen des Ticketverkaufs verstößt oder diese zu umgehen
    versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die
    Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch
    Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Verwendung von Tickets für gewerbliche
    Werbe- und / oder Marketingzwecke (z.B. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und / oder
    sonstige gewerbliche Gewinnspiele) sowie der Ticketweiterverkauf in dem vom Hausrecht erfassten Zugangs-
    und / oder Eingangsbereichs der Veranstaltungsstätte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung
    des Synchronverband e.V. – Die Gilde nicht gestattet. Die Erklärung des Rücktritts kann
    auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von §
    350 BGB Anwendung. Jeder Verstoß verpflichtet zum Schadensersatz.Jeder Vertrag über den Erwerb von Tickets zur Veranstaltung „Deutscher Synchronpreis“ steht unter
    der auflösenden Bedingung, dass die vollständige Zahlung per Banküberweisung innerhalb
    von sieben (7) Bankarbeitstagen nach Vertragsschluss auf dem auf der Bestellseite genannten Bankkonto
    eingeht. Wird die vollständige Zahlung nicht nach Maßgabe des vorstehenden Satzes geleistet,
    entfallen die vertraglichen Pflichten des Veranstalters und des Erwerbers; insbesondere ist der
    Veranstalter dann nicht mehr verpflichtet, dem Erwerber die Karten für die Veranstaltung zur Verfügung
    zu stellen.
  • 3.3. Haftung Der Synchronverband e.V. – Die Gilde haftet bei eigenen Pflichtverletzungen nur für grobe
    Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt für ihre Vertreter sowie für Erfüllungs- und
    Verrichtungsgehilfen.Seine Haftung bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen,
    vorhersehbaren Schaden beschränkt. Weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.Der Synchronverband e.V. – Die Gilde haftet bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
    nach den gesetzlichen Regeln.Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen
    für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Verbraucher
    gemäß § 13 BGB gilt die Verkürzung der Verjährungsfrist nicht.Sollte es aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen
    Absage der Veranstaltung kommen, wird keine Haftung übernommen.
  • 3.4. Pflichten des Veranstalters Der Veranstalter haftet für den Inhalt der Angaben über die Veranstaltung und der
    Ticketbedingungen.Er haftet für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und evtl. behördlicher Auflagen.
    Öffentlich – rechtliche Genehmigungen und private Lizenzen hat er auf eigene Kosten
    beizubringen. Sie müssen vor der Veröffentlichung der jeweiligen Veranstaltung wirksam
    vorliegen.Der Veranstalter garantiert, dass er voll geschäftsfähig und zur Vermarktung der Veranstaltung
    befugt ist und im Falle einer Bevollmächtigung diese wirksam vorliegt. Auf Verlangen ist dies
    nachzuweisen.
  • 3.5. Preise und Zahlung Die jeweiligen Ticketpreise sind brutto ausgewiesen, sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zuzüglich
    fallen ggf. Versand- und/oder Servicekosten an. Diese werden gesondert ausgewiesen und sind
    Vertragsbestandteil. Desgleichen werden Sonderleistungen zuzüglich berechnet. Die Summe der
    Ticketkosten und aller Zusatzkosten wird als Gesamtpreis angezeigt.Die Kaufpreiszahlung kann ausschließlich durch Überweisung auf das auf der Bestellseite
    angegebene Bankkonto erfolgen. Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss sofort vollständig
    fällig.Das Aufrechnungs- und/oder das Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um
    rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen handelt.
  • 3.6. Widerrufsrecht Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt grundsätzlich ein gesetzliches
    Widerrufsrecht.Kein Widerrufsrecht besteht beim Erwerb von Eintrittskarten. Für Verträge über den Erwerb
    von Eintrittskarten für eine Freizeitveranstaltung besteht kein Widerrufsrecht, § 312g Absatz
    2 BGB.Auszug aus § 312g Absatz 2 BGB: Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes
    vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:„§ 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB: vorbehaltlich des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von
    Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung
    von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung
    weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die
    Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,“
  • 3.7. Urheberrecht Sämtliche Inhalte und Darstellungen der Veranstalter sind urheberrechtlich geschützt. Jede
    urheberrechtlich nicht genehmigte Verwendung hat Schadensersatzleistungen zur Folge.
  • 3.8. Geltendes Recht Für Geschäftsbeziehungen jeder Art zwischen der Synchronverband e.V. – Die Gilde und dem
    Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.Die Vertragssprache ist Deutsch.
  • 3.9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und ausschließlicher nationaler und internationaler Gerichtsstand ist Berlin,
    sofern der Kunde kein Verbraucher gemäß § 13 BGB ist. Dies gilt für Kunden, die
    Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
    Sondervermögens sind und auch bei grenzüberschreitenden Verträgen von
    Nichtkaufleuten.Bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist Erfüllungsort und Gerichtsstand dessen Wohnsitz. Bei
    einem nicht inländischen Wohnsitz ist Gerichtssitz Berlin.
  • Schlussbestimmungen Jede vertragliche Abweichung, Änderung oder Ergänzung von diesen Bestimmungen bedarf zu ihrer
    Wirksamkeit der Schriftform.Der Synchronverband e.V. – Die Gilde behält sich vor, die AGBs jederzeit zu ändern oder
    zu ergänzen. Die Änderung wird für die Nutzer deutlich erkennbar gemacht. Soweit Nutzer
    über die Änderung der AGBs schriftlich in Kenntnis gesetzt wurden und diese den neuen AGBs
    nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen haben, gilt dies als Zustimmung. Für die Verträge
    finden stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGBs Anwendung.Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen
    Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für
    diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung; bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen
    Bestimmung gilt die entsprechende gesetzliche Regelung.